Kleingärtnerverein „am
Geberbach“ e. V.
Fritz-Meinhardt-Straße 11
01239 Dresden
Beitrags- und Gebührenordnung
1. Aufnahmegebühr in den Verein (einmalig)
1.1 für den Pächter je Parzelle 50€
1.2 für ein Mitglied ohne Pachtvertrag 10€
1.3 bei späterem Abschluss eines Pachtvertrages ergänzend
40€
2. Mitgliedbeitrag (jährlich pro
Parzelle) 45€ zur Zeit
gemäß Beschluss der Mitggliederversammlung
Bei Beginn der Mitgliedschaft im laufenden Jahr wird
zusätzlich zur Aufnahmegebühr kein Mitgliedsbeitrag erhoben.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft im laufenden Jahr erfolgt
keine Rückerstattung der gezahlten Mitgliedbeiträge.
3. Pacht (jährlich) 0,088€/m²
entsprechend der gepachteten Fläche plus Anteil an der
Gemeinschaftsfläche
4. Umlage (Satzung § 7 (3)) bis
zu 90€
gemäß der Mitgliederversammlung
5. Kosten für Elektroenergie und Wasser
(jährlich)
5.1 Eletroenergie
5.1.1 anteilige Grundgebühr je Parzelle
5.1.2 Kosten nach Verbrauch je Parzelle
5.1.3 Differenzausgleich anteilig zum Verbrauch
5.2 Wasser
5.2.1 anteilige Hauptzählerkosten je Parzelle
5.2.2 Kosten nach Verbrauch je Parzelle
5.2.3 Differenzausgleich anteilig zum Verbrauch
6. Anschlussgebühren (einmalig)
100€
Bei Pächterwechsel für die Bereitstellung der Medien
bis zur Parzelle
7. Gemeinschaftsleistungen (jährlich)
7.1 Arbeitsstunden pro Parzelle gemäß Beschluss Mitgliederversammlung
7.2 Entgelt für nicht erbrachte Arbeitststunden 10€/Std.
8. Verwaltungspauschale (fallweise)
10€/Monat
Die verwaltungspauschale ist bei Kündigung des Pachtvertrages
durch den Pächter anteilig bis zur Wiedervergabe oder zur Räumung
der Parzelle zu zahlen.
9. Säumniszuschläge/Ordnungsgeld
9.1 Säumniszuschläge (Satzung §4 (3), Punkt 4)
Diese werde in Höhe von 10% der nicht fristgemäß geleisteten
Zahlung erhoben, mindestens jedoch 10€.
9.2 Ordnungsgeld (Satzung §6 (2))
Ordnungsgeld wird erhoben in Höhe von 10€ bis 50€.
Die Höhe legt der Vorstand fest.
Diese Ordnung wurde von der Mitgliederversammlung am
23.3.2010 beschlossen.